DEUTSCHE MAUT: RÜCKERSTATTUNG

Rückerstattung der deutschen Maut aktuell wieder Thema für Transportunternehmen – Erstattungsansprüche rechtzeitig anmelden

Das Urteil des EuGH vom 28.10.2020 hat bereits die Aufmerksamkeit der Spediteure geweckt. Weitere Urteile deutscher Gerichte zu den Verkehrspolizeikosten bescherten Transportunternehmen die Rückerstattung gezahlter Mautgebühren.
Nun geht die Rückerstattungswelle in eine neue Runde. Da in den Wegekostengutachten fiktive Kreditkosten rechtswidrig eingerechnet wurden, haben Unternehmen die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen.

Aktuell betroffen

‣ Rückerstattung über das Wegekostengutachten von 2022 bis 2024
‣ fiktive Kreditkosten für Grundstücke wurden berechnet
‣ Schadenersatzanspruch von bis zu 5 % der Mautkosten
‣ zzgl. unionsübliche Zinsen

Ansprüche rechtzeitig geltend machen

‣ Ansprüche für 2022 sind noch bis zum 31.12.2025 nicht verjährt
‣ Wir stellen Ihren Antrag für den gesamten Zeitraum
‣ Wir benötigen die Monatsabrechnungen der Mautbeträge
‣ Bitte bewahren Sie alle Unterlagen auch aus früheren Zeiträumen auf

Das sollten Sie außerdem wissen:

Es sind bereits Verfahren und Widerspruchsanträge zur überhöhten CO₂-Abgabe anhängig. Bislang gibt es dazu noch keine Urteile. Allerdings wurde eine Überprüfung durch die EU-Kommission angestoßen, ob eine Rechtsgrundlage dafür vorliegt. Dazu wird noch das neue Verkehrswegekosten-Gutachten für 2024 erwartet. Wer einen Antrag rechtzeitig gestellt hat, bekommt die als rechtswidrig erachteten Beträge daher rückerstattet.

Verjährungen:

Die Verjährung für Ansprüche aus dem Jahr 2021 und früheren Jahren ist bereits eingetreten. Eine Rechtsprechung des EuGH könnte diese jedoch kippen.
Unternehmen sollten daher alle Unterlagen – auch aus den Jahren zuvor – gut aufbewahren.