LKW KARTELL

Illegale Preisabsprachen – Geld zurück beim LKW Kauf

DIE FAKTEN

Überprüfen Sie Ihren Anspruch auf Rückzahlung

Sie haben zwischen 1997 und 2011 einen LKW von Daimler, Iveco, DAF, MAN, Volvo/Renault oder Scania gekauft oder geleast?

Dann haben Sie wahrscheinlich zu viel bezahlt und einen Anspruch auf Entschädigung.

Wenn Sie im fraglichen Zeitraum einen LKW über 6 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gekauft, finanziert oder geleast haben, dann steht Ihnen eine Entschädigung zu, die zwischen 10% und 20% des Kaufpreises, bzw. der gezahlten Leasingraten liegen wird.

Kriterien für Ihren Schadenersatzanspruch:
‣ Neuanschaffungen aller Hersteller werden finanziert
‣ Kauf, Leasing, Finanzierung oder Mietkauf
‣ Erwerbsdaten: 1998 – 2014
‣ zulässiges Gesamtgewicht: über 6 Tonnen
‣ alle EU-Staaten und EWR-Staaten, wenn sie beim Erwerb Vertragsstaat waren, sowie die Schweiz

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

‣ Kartellabsprachen von 1997-2011
‣ 15 Internationale Hersteller beteiligt
‣ Verstoß gegen Kartellverbot
‣ BGH Urteil vom 23.09.2020
 – EU Kommission verhängt am 19.07.2016 eine Rekordbuße von 2,93 Milliarden für alle Hersteller
‣ Generell noch keine Verjährung
– da Verurteilung in 2017 – Verjährung Ende 2022
– wenn EuGH Urteil 2022 Scania rechtskräftig wird dann Verjährung erst Ende 2027
– § 852 BGB 10-jährige Verjährung

VORTEILE FÜR UNTERNEHMEN

‣ alle Neufahrzeuge zwischen 1998 und 2014 sind im LKW Kartell betroffen
‣ alle Neufahrzeuge zwischen 2015 und 2016 mögliche Euronorm 6 Verschleppung
‣ alle Fahrzeuge ab 6 Tonnen möglich
‣ Gekaufte, geleaste und finanzierte Fahrzeuge
‣ Mietkauf auch möglich
‣ Fahrzeuge die nicht mehr im Bestand des Unternehmens sind, können abgewickelt werden
‣ Wirtschaftlicher Vorteil bei Erfolg für das Unternehmen
‣ Durchschnittlicher Schadenersatzanspruch 10. 000 € pro LKW
‣ Abwicklung innerhalb von 12-24 Monaten

Verfügen Sie über einen LKW-Fuhrpark, dann kontaktieren Sie uns –
wir beraten Sie schnell und unverbindlich.

PROZESSFINANZIERER ÜBERNIMMT RISIKO FÜR UNTERNEHMEN

AB SOFORT 1998 – 2014 wieder möglich
‣ Zahlt die Gerichtskosten
‣ Zahlt die Anwaltskosten
‣ Zahlt umfangreiche Gutachten
‣ Zahlt auch den gegnerischen Anwalt
‣ Übernimmt das Risiko bei einer Niederlage
‣ Kunde zahlt keine Bearbeitungsgebühr
‣ Kunde hat keine versteckten Kosten & kein Risiko
‣ Erfolgsbeteiligung bei Obsiegen