AUTOKREDIT WIDERRUF

Nahezu alle Verträge und Banken sind betroffen

Durch ein bahnbrechendes Urteil können fast alle Kreditverträge widerrufen werden.
Das heißt für den Verbraucher: Sie sind kostenlos Auto gefahren!

DIE FAKTEN

Jeder Verbrauchervertrag enthält eine Widerrufsbelehrung, die besagt, dass der Vertrag auch nach Abschluss noch eine gewisse Zeit widerrufen werden kann. Damit wird der Vertrag ungültig und der Zustand vorher wird wieder hergestellt. Ist diese Belehrung fehlerhaft, verstreicht diese Frist nicht und es gibt ein ewiges Widerrufsrecht!

Durch ein Urteil des EuGH am 26.03.2020 wurde festgestellt:
Fast alle Verträge, die ab dem 10.06.2010 geschlossen wurden, sind widerrufbar!

Denn diese Belehrungen enthalten keinen eindeutigen Hinweis darauf, ab wann die Widerrufsfrist beginnt. Stattdessen verweisen sie nur auf die Norm § 492 im BGB, die wiederum auf andere Gesetze verweist. Dies reicht nach den Richtlinien des europäischen Verbraucherschutzes jedoch nicht aus.

Bei Autokrediten gehen die Vorteile sogar noch weiter. Normalerweise muss eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch gezahlt werden.

Alle Verbraucher, die den Vertrag nach dem 13.06.2014 geschlossen haben, müssen nicht für die gefahrenen Kilometer zahlen!

VORTEILE FÜR DEN VERBRAUCHER

Wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen, können Sie Ihr Auto an die Bank zurückgeben und dafür geleistete Zahlungen zurückfordern.

Im Überblick:
‣ Sie erhalten alle gezahlten Raten und Anzahlungen abzüglich Zinsen zurück
‣ Sie müssen das Darlehen nicht weiter bedienen
‣ Bei Verträgen ab dem 13.06.2014 entfällt die Nutzungsentschädigung – also sind Sie kostenlos Auto gefahren!

VORRAUSSETZUNGEN FÜR DEN WIDERRUF

Alle Verträge, die ab dem 11.06.2010 geschlossen wurden.

Zur kostenlosen Prüfung benötigen wir nur Ihren kompletten Finanzierungs- oder Leasingvertrag.

‣ Wir prüfen diesen kostenlos
‣ Wir bewerten Ihre Erfolgschancen innerhalb 48 Stunden
‣ Wir übernehmen die komplette Abwicklung