MAUT-RÜCKERSTATTUNG: DEUTSCHLAND
LKW- & Transporter-Maut: Jetzt zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern!
Seit 2009 erhebt die Bundesrepublik Deutschland systematisch zu hohe Mautgebühren von Transportunternehmen. Was Rechtsexperten lange vermuteten, ist nun amtlich: Mehrere Gerichte, darunter der Europäische Gerichtshof und zuletzt das Verwaltungsgericht Köln (Urteil vom 20.03.2024, Az. 14 K 6556/20), haben bestätigt, dass die deutsche Mautberechnung gegen EU-Recht verstößt. Nach dem EuGH-Urteil zu Polizeikosten eröffnen aktuelle Fehler in der Infrastrukturberechnung jetzt neue Rückerstattungschancen von mindestens 10 % der gezahlten Mautbeträge.
Als spezialisierter Dienstleister bereiten wir Ihre Daten professionell auf, während unsere Partnerkanzleien Ihre Ansprüche rechtssicher und unkompliziert für Sie durchsetzen.
Aktuell betroffen: Neue Chancen für 2023 – 2025
Die Rechtsfehler in den Mauttarif-Berchnungen setzen sich fort. Auch im aktuellen Wegekostengutachten stecken Faktoren, die einer rechtlichen Prüfung kaum standhalten.
‣ Fiktive Kreditkosten: Unzulässige kalkulatorische Kosten für Grundstücke von Autobahnen und Bundesstrassen
‣ Überhöhte CO2-Abgabe: Die neue CO2-Maut steht unter starkem Verdacht, unionsrechtliche Vorgaben zu überschreiten
‣ Ihr Potenzial: Experten erwarten einen Schadenersatzanspruch von mindestens 10 % der Infrastrukturkosten – zzgl. unionsüblicher Zinsen.
Fristen wahren – Warum Sie jetzt handeln müssen
Ansprüche verjähren schnell. Um Ihr Geld zu sichern, ist rechtzeitiges Handeln entscheidend:
‣ Stichtag 31.12.2026: Bis dahin müssen Ansprüche für das Jahr 2023 geltend gemacht werden.
‣ Vorlauf einplanen: Damit die Kanzlei Ihre Unterlagen präzise prüfen und die Datenaufbereitung abschließen kann, reichen Sie Ihre Nachweise bitte ab sofort ein.
‣ Unterlagen-Check: Wir benötigen lediglich Ihre vollständigen Monatsabrechnungen. Bitte bewahren Sie auch Dokumente aus früheren Zeiträumen auf – oft ergeben sich rückwirkende Chancen aus früheren Zeiträumen geltend zu machen.
Auf einen Blick: Ihr Erstattungspotenzial
Zeitraum: 2023 – 2025
Erstattungshöhe: mindestens 10 % der Infrastrukturkosten
Zusatzanspruch: unionsüblichen Zinsen auf den Erstattungsbetrag
Benötigte Daten: monatliche Mautabrechnungen
Frist-Check: 31.12.2026 – Letzte Chance für Ansprüche aus 2023
Warten Sie nicht, bis Ihre Ansprüche verjähren!
Das Zeitfenster für Rückforderungen aus dem Jahr 2023 schließt sich. Sichern Sie sich jetzt Ihren Erstattungsanspruch, bevor die Frist am 31.12.2026 unwiderruflich abläuft.
So einfach geht’s:Senden Sie uns Ihre Mautabrechnungen – wir übernehmen die komplette Aufbereitung, und unsere Partnerkanzleien leiten sofort die notwendigen Schritte zur Verjährungshemmung für Sie ein.
Ihr Vorteil: Professionelle Abwicklung ohne Aufwand
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft – wir erledigen den Rest für Sie
‣ Volle Entlastung: Wir übernehmen die gesamte Datenprüfung- und aufbereitung sowie Dokumentation im Hintergrund.
‣ Rechtssicherheit: Sie genießen ein direktes Mandatsverhältnis mit unseren erfahrenen Partnerkanzleien.
‣ Aktive Abwicklung: Wir kümmern uns um die Einreichung beim BALM und die lückenlose Nachverfolgung. Besonders wichtig: Wir erwirken die Ruhendstellung Ihrer Ansprüche, wodurch die Verjährung rechtssicher gehemmt wird.
‣ Flexible Konditionen: Wählen Sie zwischen dem Fix-Honorar für maximale Auszahlung oder der Prozessfinanzierung ohne eigenes finanzielles Risiko auf Erfolgshonorarbasis.
Für jeden Fuhrpark – vom Transporter bis zum schweren Lastzug
Ob schwerer Fernverkehr oder lokaler Verteilerdienst: Seit der Mautausweitung sind nahezu alle gewerblichen Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen betroffen. Wir prüfen für Ihre gesamte Flotte individuell und lückenlos, welche Beträge unzulässig erhoben wurden und fordern diese für Sie zurück.
